Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

2.   Gegenstand der Förderung

Die Förderung erfolgt für die

2.1  

Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.

2.2  

IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.