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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Ausschluss der Förderung
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Beihilfekonformität
9. Übergangsregelung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2027.