Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7. Sonstiges

7.1 

1Die Zuwendungsempfänger erarbeiten ein Konzept zur fortlaufenden Evaluierung der Maßnahme, das Gegenstand des Zuwendungsantrags ist und ab Maßnahmenbeginn umgesetzt wird. 2Das aktuelle Ergebnis der Evaluation ist mit dem Verwendungsnachweis der Bewilligungsstelle oder dem StMWi auf Verlangen jederzeit zur Verfügung zu stellen.

7.2 

Die Antragsteller müssen für die Finanzierung der Zuwendungsvorhaben nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.

7.3 

1Die Antragssteller müssen über die Zuwendungsmittel und deren Verwendung getrennt Buch führen. 2Insbesondere ist Aufwand an Arbeitszeit des beteiligten Personals entsprechend zu dokumentieren. 3Diese Regelung wird in die Bewilligungsbescheide aufgenommen.

7.4 

Der Zuwendungsempfänger hat in geeigneter Weise bei Veröffentlichungen, Publikationen, Veranstaltungen u. Ä. darauf hinzuweisen, dass die entsprechende Maßnahme vom StMWi durch Zuwendungen gefördert wurde.

7.5 

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projekte (ANBest-P) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheids.