Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für die Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft „Handwerk Innovativ“
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
Bereich erweitern
6. Verfahren
Bereich erweitern
7. Sonstiges
8. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Inkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.