Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3. Zuwendungsempfänger

1Empfänger der Zuwendungen sind die Handwerksorganisationen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 2Hochschulgebundene Forschungseinrichtungen können nach Maßgabe dieser Richtlinien entsprechende Mittelzuweisungen erhalten. 3Anträge müssen gestellt werden von mindestens je:
einer Handwerksorganisation mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern und
einer hochschulgebundenen oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.