Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Empfänger der Zuwendungen sind die Handwerksorganisationen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 2Hochschulgebundene Forschungseinrichtungen können nach Maßgabe dieser Richtlinien entsprechende Mittelzuweisungen erhalten. 3Anträge müssen gestellt werden von mindestens je:
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einer Handwerksorganisation mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern und
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einer hochschulgebundenen oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
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