Inhalt
3. Zuwendungsempfänger
1Empfänger der Zuwendungen sind die Handwerksorganisationen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 2Hochschulgebundene Forschungseinrichtungen können nach Maßgabe dieser Richtlinien entsprechende Mittelzuweisungen erhalten. 3Anträge müssen gestellt werden von mindestens je:
- –
einer Handwerksorganisation mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern und
- –
einer hochschulgebundenen oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.