Inhalt

BFDuR
Text gilt ab: 27.12.2021
Fassung: 24.08.2020
1.
Zweck des Fonds
Der „BayernFonds“ (Fonds) dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Bayern durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.