Inhalt
11.
Erforderliche Unterlagen, Aufgabenabgrenzung
11.1
Bei der Anwendung des Verfahrens sind von der ASt zu erstellen
- a)
-
das Anordnungsprotokoll (Nr. 12) und
- b)
-
die Datensätze (Nr. 13).
11.2
Das Druckbild für das Anordnungsprotokoll sowie der Inhalt und Aufbau der Datensätze werden vom FM festgelegt und auf Anforderung von der Leitstelle Rechnungswesen des LfF, Dienststelle Regensburg zur Verfügung gestellt.
11.3
1Die ASt ist für die richtige und vollständige Erstellung und für die rechtzeitige Absendung der in Nr. 11.1 genannten Unterlagen verantwortlich. 2Das Nähere hat die ASt unter Beachtung HKR-ADV-Best durch Dienstanweisung zu regeln.