Inhalt
12.
Schlussbestimmungen
12.1
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
12.2
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinien zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern im Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsvollzugsrichtlinien 2022 – HvR 2022) vom 29. April 2022 (BayMBl. Nr. 279) tritt mit Ablauf des 27. April 2023 außer Kraft.