Inhalt

HvR 2023
Text gilt ab: 01.01.2023

1.   Rechtsgrundlagen

1Durch das Haushaltsgesetz 2023 (HG 2023) wurde der Haushaltsplan 2023 festgestellt. 2Die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2023 richtet sich nach dem HG 2023, den Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2023 (DBestHG 2023) und dem Haushaltsplan 2023. 3Bei der Ausführung des Haushaltsplans sind insbesondere die Bayerische Haushaltsordnung, die Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) sowie diese Haushaltsvollzugsrichtlinien zu beachten; weitere Vollzugsregelungen bleiben vorbehalten. 4Die obersten Staatsbehörden können für ihren Geschäftsbereich ergänzende Anordnungen treffen.