Inhalt
16.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
16.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
16.2
Mit Ablauf des 31. Juli 2019 treten die Bekanntmachung über die Justizbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (JB VV-BayHO) vom 13. Februar 2002 (JMBl. S. 34) sowie die Verwaltungsvorschrift betreffend die Erstattung von Aufwendungen, Verwaltungskosten, Benutzungsgebühren und Sachverständigenentschädigungen zwischen Dienststellen des Staates (Art. 61 Abs. 2 BayHO); hier: Erstattung von Sachverständigenentschädigungen an Universitäten, Universitätskliniken und Universitätsinstitute vom 28. März 1977, Az. 5670 - I - 615/76, die zuletzt durch Schreiben vom 6. Februar 2004 geändert worden ist, außer Kraft.