Inhalt
15.
Bestandsverzeichnisse
(VV Nr. 3.7 zu Art. 73 BayHO)
15.1
Das Materialverzeichnis (VV Nr. 3.3.2 zu Art. 73 BayHO) ist nicht zu führen.
15.2
Bei Bedarf können auch Materialverzeichnisse für Lebensmittel, Wirtschaftsgegenstände und Bekleidung geführt werden.