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Inhaltsverzeichnis
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Justizbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung
1. Beauftragte für den Haushalt(VV Nr. 1.1 zu Art. 9 BayHO)
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2. Beiträge für die Aufstellung der Voranschläge(VV Nrn. 2.1 und 2.2 zu Art. 27 BayHO)
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3. Verteilung und Einziehung der Haushaltsmittel(VV Nrn. 1.2 und 1.3 zu Art. 34 BayHO)
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4. Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis in Rechts- und Hinterlegungssachen(VV Nrn. 2.1 und 2.2 zu Art. 34 BayHO)
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5. Haushaltsüberwachungslisten(VV Nrn. 6 und 7.1.2 zu Art. 34 BayHO)
6. Verpflichtungsermächtigungen(VV Nr. 9 zu Art. 34 BayHO)
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7. Zuwendungsrecht(VV Nr. 16.3 zu Art. 44 BayHO)
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8. Bewirtschaftung und Überwachung der Stellen(VV Nrn. 4.1.4 und 5 zu Art. 49 BayHO)
9. Leerstellen(VV Nr. 3 zu Art. 50 BayHO)
10. Verwaltung der Dienstwohnungen und staatlichen Mietwohnungen
11. Zentral- und Mittelbehörden(VV zu Art. 57, 58 und 59 BayHO)
12. Erstattung von Sachverständigenentschädigungen an Universitäten und Universitätsinstitute(VV Nr. 2.2 zu Art. 61 BayHO)
13. Übertragung von Befugnissen bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen(VV Nr. 1.8 zu Art. 63 BayHO)
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14. Bewirtschaftung und Verwaltung von staatseigenen Grundstücken(VV Nrn. 3.1, 3.2 ff. zu Art. 64 BayHO)
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15. Bestandsverzeichnisse(VV Nr. 3.7 zu Art. 73 BayHO)
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16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
JB VV-BayHO
Text gilt ab: 07.12.2022
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11.
Zentral- und Mittelbehörden
(
VV zu Art. 57, 58 und 59
BayHO
)
Zentralbehörde ist das Oberste Landesgericht, Mittelbehörden sind die Oberlandesgerichte und die Generalstaatsanwaltschaften.