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JB VV-BayHO
Text gilt ab: 07.12.2022

5. Haushaltsüberwachungslisten
(VV Nrn. 6 und 7.1.2 zu Art. 34 BayHO)

Soweit das Integrierte Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) angewendet wird, entfällt die manuelle Führung von Haushaltsüberwachungslisten.

5.1 

Die Haushaltsüberwachungsliste für angeordnete Einnahmen (HÜL-E) ist nicht zu führen für Einnahmen, für die eine allgemeine Annahmeanordnung als erteilt gilt (VV Nr. 11.6 zu Art. 70 BayHO).

5.2 

Für Ausgaben in Rechtssachen (Nr. 4.1) sind Haushaltsüberwachungslisten (HÜL-A) nicht zu führen.