Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger, Kooperationspartner
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
Bereich erweitern
6. Bedingungen des Darlehens
Bereich erweitern
7. Zuwendungsfähige Kosten
8. Angemessenheit der Wohnfläche
9. Belegungsbindung
10. Mietbindung
11. Bindungsdauer
12. Bewilligungsstellen
13. Aufgaben der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt
14. Antragstellung
15. Baudurchführung
Bereich erweitern
16. Auszahlung der Zuwendung
17. Verwendungsnachweis
18. Evaluierung
19. Abweichungen
20. Formblätter
21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KommWFP
Text gilt ab: 11.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
21.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.