Inhalt

KommWFP
Text gilt ab: 10.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

16.   Auszahlung der Zuwendung

16.1  

Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle unter Verwendung des Formblatts für den Ratenabruf RA-KommWFP zu beantragen.

16.2  

1Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in maximal zwei Raten. 2Die erste Rate des Darlehens kann
bei Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 und 2.2 nach Abschluss des Darlehensvertrags und nach Baubeginn oder Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags,
bei Maßnahmen nach Nr. 2.3 sofort nach Abschluss des Darlehensvertrags zur Auszahlung beantragt werden.
3Die Bewilligungsstelle reicht den Auszahlungsantrag an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt weiter. 4Die Auszahlung der zweiten Rate des Darlehens muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Zusage des Darlehens erfolgen.

16.3  

1Die Auszahlung des Zuschusses zu Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 erfolgt in zwei Raten. 2Die Hälfte des Zuschusses kann nach Fertigstellung des Rohbaus zur Auszahlung beantragt werden. 3Der Antrag auf Auszahlung der zweiten Hälfte des Zuschusses ist dem Verwendungsnachweis beizulegen. 4Die Bewilligungsstelle prüft den Auszahlungsantrag, bestätigt den Baufortschritt und reicht den Auszahlungsantrag an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt weiter.

16.4  

1Die Auszahlung des Zuschusses für Maßnahmen nach Nr. 2.4 ist mit dem Verwendungsnachweis zu beantragen. 2Die Bewilligungsstelle prüft den Auszahlungsantrag und veranlasst die Auszahlung über die Staatsoberkasse.

16.5  

Der Auszahlungsbetrag gemäß den Nrn. 16.2 bis 16.4 ist jeweils auf volle 100 Euro abzurunden.