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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger, Kooperationspartner
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Bedingungen des Darlehens
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7. Zuwendungsfähige Kosten
8. Angemessenheit der Wohnfläche
9. Belegungsbindung
10. Mietbindung
11. Bindungsdauer
12. Bewilligungsstellen
13. Aufgaben der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt
14. Antragstellung
15. Baudurchführung
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16. Auszahlung der Zuwendung
17. Verwendungsnachweis
18. Evaluierung
19. Abweichungen
20. Formblätter
21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KommWFP
Text gilt ab: 11.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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15.
Baudurchführung
1
Mit der Ausführung der Maßnahme muss nach Erteilung des Bewilligungsbescheids oder der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn unverzüglich begonnen werden.
2
Die Bauarbeiten sind zügig durchzuführen.