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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Haushaltsvorbehalt
8. Evaluierung
9. Formblätter
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayFHolz
Text gilt ab: 30.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind
–
kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden und
–
natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts für Maßnahmen gemäß Nr. 2.2 sowie für Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten.