Inhalt
8.
Evaluierung
Nach Außerkrafttreten der Richtlinie wird eine Erfolgskontrolle in Form einer Nutzwertanalyse hinsichtlich der Wirkung in Abhängigkeit der eingesetzten Haushaltsmittel durchgeführt, welche als Entscheidungsgrundlage für die Fortschreibung und etwaige Anpassungen der Richtlinie dienen soll.