Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Haushaltsvorbehalt
8. Evaluierung
9. Formblätter
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayFHolz
Text gilt ab: 30.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Dr. Thomas Gruber
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor