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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Richtlinien für die Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Verwendungsnachweis
8. Rückzahlung der Fördermittel nach Nr. 2.1 Satz 4 Nr. 2
9. Kosten
10. Hinweise
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayXRFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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11.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2026 in Kraft und treten mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.