Inhalt

BayXRFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

2.   Gegenstand der Förderung

2.1   Entwicklung und Produktion von XR-Projekten

1Gefördert werden inhaltlich und technologische hochwertige, kreative und innovative Virtual Reality-, Augmented Reality- oder Mixed Reality-Projekte, immersive Soundprojekte sowie immersive audiovisuelle Inhalte, deren Fokus auf einem linear-narrativen Ansatz liegt wie 360-Grad-Filme (XR-Projekte). 2Sie können auch interaktiv sein. 3Die geförderten Projekte sollen insbesondere folgenden Zwecken dienen:
1.
Unterhaltung, Kunst und Kultur;
2.
Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz;
3.
Sozialen Zwecken zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitlichen Zwecken;
4.
Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen;
5.
Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.
4Folgende Phasen werden gefördert:
1.
die Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototyps (Entwicklungsförderung),
2.
die Produktion.
5Nach diesem Programm nicht gefördert werden Projekte, die nach den Bayerischen Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele zur Förderung eingereicht sind. 6Die nähere inhaltliche Abgrenzung der Fördergegenstände regelt ein Merkblatt.

2.2   Verbreitung von XR-Projekten

Zur Stärkung des Medienstandortes Bayern kann die Präsentation von vom FFF Bayern geförderten XR-Projekten auf hierfür besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen gefördert werden.