Inhalt

BayXRFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

7.   Verwendungsnachweis

1Ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist gegenüber der LfA zu führen. 2Bei Mehrfachförderungen kann die LfA mit anderen Fördereinrichtungen eine gemeinsame Prüfung vereinbaren. 3Die gemeinsame Prüfung kann auch durch eine andere Prüfinstitution als die LfA vorgenommen werden. 4Die LfA ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, die Prüfergebnisse der anderen Prüfinstitution bei Plausibilität zu übernehmen.