Inhalt
5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Art der Förderung
1Fördermittel werden als bedingt rückzahlbare Zuwendung (Förderdarlehen) oder als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) ausgereicht. 2Die Zuwendungen sind nicht zu verzinsen. 3Förderungen nach Nr. 2.1 Satz 4 Nr. 1 (Entwicklung) werden als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. 4Förderungen nach Nr. 2.1 Satz 4 Nr. 2 (Produktion) werden als Förderdarlehen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. 5Förderungen nach Nr. 2.2 (Verbreitung) werden als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
5.2
Zuwendungsfähige Kosten und Ausgaben
1Zuwendungsfähig im Rahmen der Förderung nach Nr. 2.1 sind Kosten, die mit der Entwicklung, Produktion und Realisierung des Projektes zusammenhängen. 2Die im Rahmen der Entwicklungsförderung geförderten Kosten können bei einer späteren Produktionsförderung nicht mehr in der Budgetkalkulation geltend gemacht werden. 3Im Rahmen der Förderung nach Nr. 2.2 sind die Ausgaben zuwendungsfähig, die mit der Präsentation von XR-Projekten zusammenhängen.
5.3
Höhe der Zuwendung
5.3.1
1Die Fördersumme für die Entwicklungsförderung nach Nr. 2.1 kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch 100 000 € je Vorhaben betragen. 2Die Fördersumme für die Produktion nach Nr. 2.1 kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 300 000 € je Vorhaben betragen. 3Der Antragsteller hat einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektkosten zu erbringen. 4Der Eigenanteil kann erbracht werden in Form von Eigenmitteln, von rückgestellten Eigenleistungen und rückgestellten Leistungen Dritter, beigestellten Sachleistungen des Antragstellers, beigestellten Sachleistungen Dritter, Vertriebsgarantien und Lizenzen, soweit sie während der Herstellung des Projekts eingebracht werden.5Nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden weitere Fördermittel.
5.3.2
1In der Verbreitungsförderung nach Nr. 2.2 können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. 2Die Förderung beträgt mindestens 1 000 € und in der Regel höchstens 5 000 € je Vorhaben.