Inhalt

BayXRFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

1.   Zweck der Förderung

1Zur Stärkung des Kreativpotentials der Film- und Medienwirtschaft sowie der Medienkunst im Freistaat Bayern und zur Entwicklung einer vielfältigen Medien-, Kunst- und Kulturlandschaft im Freistaat Bayern mit immersiven Inhalten soll insbesondere Entwicklern und Produzenten, Filmemachern und Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, mit XR-Anwendungen innovative und kreative Wege bei gleichzeitig besonderer Qualität zu beschreiten. 2Ziel der XR Förderung ist es, die Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und innovativen XR-Projekten im Freistaat Bayern zu unterstützen. 3Damit soll insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des digitalen, kulturellen und audiovisuellen Sektors geleistet werden. 4Besonderes Augenmerk soll auch auf Nachwuchsförderung gelegt werden. 5Zur Stärkung des Medienstandortes Bayern unterstützt das Programm die Präsentation von vom FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) geförderten XR-Projekten auch auf nationalen und internationalen Festivals, Messen und Konferenzen.