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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung des kunst- und kulturpädagogischen Programmangebots der bayerischen Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen
1. Förderzweck
2. Fördergegenstand
3. Förderempfänger
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4. Fördervoraussetzungen
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5. Art und Umfang
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6. Verfahren
7. Prüfungsrecht
8. Datenschutz
9. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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Martin Wunsch
Ministerialdirektor