Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

3.   Förderempfänger

1Die Förderung wird an den Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. (im weiteren Verlauf: LJKE) ausgereicht, dem im Bewilligungsbescheid eine Ermächtigung zur Weitergabe in privatrechtlicher Form (Nrn. 4.2.9 und 13.5 VV zu Art. 44 BayHO) erteilt wird. 2Letztempfänger der Förderung sind die Mitgliedseinrichtungen des LJKE.