Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

2.   Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen nach Nr. 4.1 der Mitgliedseinrichtungen zur Stärkung des kunst- und kulturpädagogischen Angebots, sofern sie keinen regulären Schulunterricht ersetzen.