Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Förderzweck

1Zweck der Förderung ist es, die Professionalität, Qualität und Kontinuität kultureller Bildungsangebote der bayerischen Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen, die Mitglied im Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. (im weiteren Verlauf: Mitgliedseinrichtungen) sind, zu sichern und weiter zu entwickeln. 2Durch die Projektförderung werden die Mitgliedseinrichtungen – insbesondere auch im strukturschwächeren ländlichen Raum – gefördert und die lokale Infrastruktur für eine möglichst flächendeckende Teilhabemöglichkeit an künstlerisch-kulturellen Bildungsangeboten ausgebaut.
3Ziel ist es zudem, jungen Menschen verstärkt und bayernweit kulturelle Bildungsangebote durch die Mitgliedseinrichtungen zu ermöglichen und auf diesem Weg deren Persönlichkeitsentwicklung, gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion zu fördern.