Inhalt

Text gilt ab: 02.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die die wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für den Theaterbetrieb tragen.