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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Theater
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 02.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die die wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für den Theaterbetrieb tragen.