Inhalt
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 2. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt gleichzeitig die bisher angewandten Grundsätze zur Förderung nichtstaatlicher Theater und sonstiger Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst, zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. April 2015. 2Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.