Inhalt

Text gilt ab: 02.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2246-WK

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Theater

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 3. Dezember 2024, Az. K.2-K1463.0/188

(BayMBl. Nr. 643)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Theater vom 3. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 643)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunalen Körperschaften (AnBest-K) und Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG) Zuwendungen zur Förderung von nichtstaatlichen Theatern mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.