Inhalt

Text gilt ab: 02.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

1.   Zweck der Förderung

1Die Theater in nichtstaatlicher Trägerschaft sind wichtiger Bestandteil der bayerischen Theaterlandschaft. 2Die Arbeit außerhalb der staatlichen Theaterbetriebe ermöglicht neben traditionellem Theater auch andere, experimentellere Formen von Theater und entwickelt oftmals Theater mit spezieller Schwerpunktsetzung bzw. für spezifische Zielgruppen, z. B. für Kinder und Jugendliche. 3Mit der Zuwendung wird die überregionale Bedeutung der nichtstaatlichen Theater für eine vielfältige Theaterlandschaft anerkannt. 4Zugleich soll die Versorgung mit Theaterangeboten in ganz Bayern, einschließlich des ländlichen Raums gewährleistet und ein Beitrag zur kulturellen Bildung geleistet werden; mit der Förderung soll auch die zunehmende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Theaterbetrieb unterstützt werden. 5Ziele des Förderprogramms sind
eine Förderung von mindestens 50 Theatern und Einrichtungen der darstellenden Kunst, davon mindestens 25 in privatrechtlicher Trägerschaft;
eine Förderung von mindestens einem kommunal und einem privatrechtlich getragenen Theater oder Einrichtung der darstellenden Kunst in jedem Regierungsbezirk;
eine Förderung von mindestens fünf Festspielen jährlich.