Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

1Die Förderung setzt voraus, dass
a)
ein nachweislich auf Dauer angelegter Museumsbetrieb besteht;
b)
eine gesicherte Projektfinanzierung vorhanden ist;
c)
eine gesicherte Betriebsträgerschaft nachgewiesen werden kann;
d)
eine gesicherte und fachlich ausreichend qualifizierte Leitung der Einrichtung sowie Personalausstattung für die erfolgreiche Projektdurchführung vorliegt;
e)
ein hinreichend konkreter Planungsstand gegeben ist, d. h. insbesondere eine Projektskizze, ein Vorkonzept sowie ein Zeit-, Ausgaben- und Finanzierungsplan vorliegen, was durch aussagekräftige Unterlagen nachgewiesen werden kann;
f)
eine aussagekräftige und ausstellungsfähige Sammlung dauerhaft verfügbar ist; ist der antragstellende Museumsträger nicht Eigentümer der Sammlung, ist ein über langfristige Verträge abgesichertes Recht zum Besitz an der Sammlung zwecks musealer Nutzung (in der Regel: Restlaufzeit der Verträge, die eine ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf von mindestens zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ermöglicht) auf Nachfrage zu belegen;
g)
dauerhaft für den musealen Zweck geeignete Räume an einem geeigneten Standort vorliegen; ist der antragstellende Museumsträger nicht Eigentümer der Räumlichkeiten, ist ein über langfristige Verträge abgesichertes Recht zum Besitz an den Räumlichkeiten zwecks musealer Nutzung (in der Regel: Restlaufzeit der Verträge, die eine ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf von mindestens zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ermöglicht) auf Nachfrage zu belegen;
h)
die Möglichkeit der Nutzung des Museums als öffentliche Bildungseinrichtung und/oder außerschulischer Lernort besteht;
i)
regelmäßige, (unter Berücksichtigung der Ausgestaltung der Trägerschaft im Einzelfall) angemessene feste Ausstellungsöffnungszeiten gegeben sind;
j)
die geplanten Maßnahmen aus fachlicher Sicht seitens der Landesstelle befürwortet werden.
2Buchst. a, c, d, und g gelten nicht für Machbarkeitsstudien oder sonstige die Entscheidung über eine Museumsgründung vorbereitende Planungen; Satz 1 Buchst. h und i gelten in diesen Fällen mit der Maßgabe, dass sich diese auf die geplante Einrichtung beziehen.