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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Museen in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.