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Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2245-WK

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Museen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 28. Oktober 2024, Az. K.3-K4900/3/50

(BayMBl. Nr. 544)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für nichtstaatliche Museen in Bayern vom 28. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 544)

1Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P und ANBest-K) Zuwendungen für museumsspezifische Projekte, die von nachhaltigem Nutzen für das Museum sind. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.