Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Zuwendung

1Die Förderung durch die Landesstelle dient dem Erhalt der Vielfalt und der qualitativen Fortentwicklung der bayerischen Museumslandschaft. 2Sie soll die nichtstaatlichen Museen bzw. deren Träger bei der Professionalisierung der Museumsarbeit und der Bewahrung und zeitgemäßen Präsentation des reichen kulturellen Erbes unterstützen.