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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des Impulsprogramms Volksmusik
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Rückzahlung
8. Zweckerreichung
9. Evaluation
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
VförR
Text gilt ab: 01.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor