Inhalt

VförR
Text gilt ab: 01.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

9.   Evaluation

Das Förderprogramm wird durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat koordiniert und dessen Ergebnisse regelmäßig anhand zuvor festgelegter Indikatoren evaluiert.