Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7. Verfahren

7.1 Antragstellung

1Die Zuwendung ist schriftlich beim Staatsministerium zu beantragen.
2Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
eine Beschreibung des Vorhabens mit evtl. Planzeichnungen,
ein Kosten- und Finanzierungsplan,
eine Erklärung, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist und ggf. mit welchem Anteil,
Zustimmung des Antragstellers zum elektronischen Schriftverkehr.
3Aufgrund der begrenzten Mittel empfiehlt es sich, das Staatsministerium über evtl. Planungen zur Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme möglichst frühzeitig formlos zu informieren, um evtl. geplante Maßnahmen von weiteren Antragstellern abstimmen zu können.