Inhalt

Text gilt ab: 30.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von maximal 300 000 Euro im Rahmen von Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Bildungseinrichtungen.