Inhalt
5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Art und Form der Zuwendung
Die (nicht rückzahlbare) Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung.
5.2
Zuwendungsfähige Ausgaben
1Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind der Anlage zu diesen Richtlinien zu entnehmen. 2Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
5.3
Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann bis zu 90 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
5.4
Mehrfachförderung
1Eine Zuwendung kann grundsätzlich nicht gewährt werden, wenn für die Maßnahme eine Zuwendung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern gewährt wird (Verbot der Mehrfachförderung). 2Dies gilt nicht für Mittel, die für Maßnahmen zur Förderung des Denkmalschutzes gewährt werden.