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Inhaltsverzeichnis
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Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für parteinahe politische Stiftungen und Vereine
1. Rechtsgrundlage und Zuwendungszwecke
2. Gegenstand und Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.