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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2236.2.2-K Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen Vom 16. Juli 2026 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2026, Az. VII.7-BP9001.2/70/8 (BayMBl. Nr. 314 )
  • Teil A Allgemeine Bestimmungen für kommunale Schulen
  • Bereich erweiternTeil B Allgemeine Bestimmungen für Schulen in privater Trägerschaft
  • Bereich erweiternTeil C Besondere Bestimmungen für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
  • Bereich reduzierenTeil D Besondere Bestimmungen für sozialpädagogische und sozialpflegerische Schulen
  • 1. Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung nach Teil B Nr. 2.1.5
  • 2. Genehmigungspflichtige Einstellung und Verwendung
  • 3. Ausnahmeregelung für Lehrkräfte des theoretischen Unterrichts
  • 4. Bestandsschutz und Übergangsvorschriften
  • Teil E Besondere Bestimmungen für andere als die von den Teilen B und C erfassten Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Beruflichen Oberschulen
  • Teil F Schlussbestimmungen
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Fassung: 16.07.2026
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4.
Bestandsschutz und Übergangsvorschriften
Hinsichtlich der Regelungen zum Bestandsschutz und möglicher Übergangsvorschriften insoweit ergangenen Hinweise und Vorgaben des Staatsministeriums zu beachten.
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