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2236.2.2-K Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen Vom 16. Juli 2026 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2026, Az. VII.7-BP9001.2/70/8 (BayMBl. Nr. 314 )
Teil A Allgemeine Bestimmungen für kommunale Schulen
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Teil B Allgemeine Bestimmungen für Schulen in privater Trägerschaft
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Teil C Besondere Bestimmungen für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
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Teil D Besondere Bestimmungen für sozialpädagogische und sozialpflegerische Schulen
1. Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung nach Teil B Nr. 2.1.5
2. Genehmigungspflichtige Einstellung und Verwendung
3. Ausnahmeregelung für Lehrkräfte des theoretischen Unterrichts
4. Bestandsschutz und Übergangsvorschriften
Teil E Besondere Bestimmungen für andere als die von den Teilen B und C erfassten Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Beruflichen Oberschulen
Teil F Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Fassung: 16.07.2026
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4.
Bestandsschutz und Übergangsvorschriften
Hinsichtlich der Regelungen zum Bestandsschutz und möglicher Übergangsvorschriften insoweit ergangenen Hinweise und Vorgaben des Staatsministeriums zu beachten.