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Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Fassung: 16.07.2026
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2236.2.2-K

Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen
Vom 16. Juli 2026
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Juli 2026, Az. VII.7-BP9001.2/70/8
(BayMBl. Nr. 314 )

Zitiervorschlag: Bekanntmachung über die Verwendung von Lehrkräften an kommunalen sowie Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an privaten beruflichen Schulen vom 16. Juli 2026 (BayMBl. Nr. 314)
Zum Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1, Art. 94 sowie Art. 99 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an beruflichen Schulen erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bestimmungen: