Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Fassung: 16.07.2026
Teil F
Schlussbestimmungen
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2031 außer Kraft. 2Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Genehmigungen bleiben unberührt.
3Mit Ablauf des 31. Juli 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen – Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 19. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 399) außer Kraft.