Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Fassung: 16.07.2026
1.
Genehmigungsfreie Einstellung und Verwendung nach Teil B Nr. 2.1.5

1.1 Fachakademien für Sozialpädagogik und Heilpädagogik, Fachschulen für Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegehilfe und Familienpflege, sowie Berufsfachschulen für Kinderpflege

Keiner Genehmigung bedarf die Einstellung und Verwendung von

1.1.1

Personen, die einen mindestens 180 ECTS-Punkte umfassenden einschlägigen Bachelorstudiengang oder einen Studiengang auf entsprechendem Niveau abgeschlossen haben und
60 ECTS-Punkte Fachwissenschaftliche Grundlagen (insb. Pädagogik/Psychologie), wovon höchstens 20 ECTS-Punkte auf bezugswissenschaftliche Inhalte entfallen dürfen, und
20 ECTS-Punkte Didaktik/Fachdidaktik nachweisen sowie
ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum an einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Schule und
eine erfolgreiche Lehrprobe absolviert haben sowie
eine zweijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der einschlägigen hochschulischen Qualifikation oder eine einschlägige Aufstiegsfortbildung nachweisen,
für den praktischen Unterricht einschließlich der Praxisbegleitung, sofern für einzelne Fächer keine gesonderten Bestimmungen des Staatsministeriums gelten.

1.1.2

Personen, die einen mindestens 90 ECTS-Punkte umfassenden Masterstudiengang oder einen Studiengang auf entsprechendem Niveau abgeschlossen haben und 80 ECTS-Punkte Fachwissenschaftliche Grundlagen, wovon höchstens 20 ECTS-Punkte auf bezugswissenschaftliche Inhalte enfallen dürfen, und
30 ECTS-Punkte Didaktik/Fachdidaktik nachweisen sowie
ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum an einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Schule und
eine erfolgreiche Lehrprobe absolviert haben,
für den ihrer hochschulischen Ausbildung entsprechenden theoretischen Unterricht.

1.2 Berufsfachschulen für Sozialpflege

Keiner Genehmigung bedarf die Einstellung und Verwendung von Lehrkräften nach Teil C Nr. 1.1 und Teil D Nr. 1.1 für die entsprechenden Bereiche des theoretischen und praktischen Unterrichts einschließlich der Praxisbegleitung.