Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031
Fassung: 16.07.2026
4.
Bestandsschutz und Übergangsvorschriften
Hinsichtlich der Regelungen zum Bestandsschutz und möglicher Übergangsvorschriften sind die bundesrechtlichen Vorgaben sowie die insoweit ergangenen Hinweise und Vorgaben des Staatsministeriums zu beachten.