Inhalt
10.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von fahrenden Personen vom 7. Februar 1996 (KWMBl. I S. 114, StAnz. Nr. 9) außer Kraft.