Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025

7.   Leistungsbewertung

7.1  

Grundlage für die Leistungsbewertung und die Festlegung einer Zeugnisnote sind die an der Stamm- sowie an den besuchten Stützpunktschulen erbrachten Leistungen.

7.2  

Die Stammschule stellt nach Möglichkeit zu den vorgesehenen Terminen die Zeugnisse gemäß den jeweiligen Schulordnungen aus bzw. führt Lernentwicklungsgespräche.