Inhalt
7.
Leistungsbewertung
7.1
Grundlage für die Leistungsbewertung und die Festlegung einer Zeugnisnote sind die an der Stamm- sowie an den besuchten Stützpunktschulen erbrachten Leistungen.
7.2
Die Stammschule stellt nach Möglichkeit zu den vorgesehenen Terminen die Zeugnisse gemäß den jeweiligen Schulordnungen aus bzw. führt Lernentwicklungsgespräche.