Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025

9.   Geltungsbereich

1Diese Bekanntmachung gilt für die öffentlichen Schulen. 2Für Ersatzschulen gilt diese Bekanntmachung im Rahmen der Art. 90, 92 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 und Art. 93 BayEUG.